Alleinvertreter-Service (OR) für Nicht-EU-Hersteller
Wenn Sie ein Nicht-EU-Hersteller von Stoffen als Solchen, in Zubereitungen oder in geringen Mengen sind, sollten Sie einen OR (Only Representative = Alleinvertreter) in der EU bestimmen, der Ihnen hilft, die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH umsetzen zu können.
Suchen Sie einen OR in der EU für die Registrierung von Stoffen, die Sie in der EU vermarkten?
Als Ihr Alleinvertreter (OR) hilft Ihnen REACh ChemConsult GmbH, die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) umzusetzen.
Sie können unseren Erfahrungen in Sachen REACH vertrauen und die Vorteile mit uns als REACH-Experte als Ihr Alleinvertreter liegen auf der Hand:
- Sie brauchen keine Zweigstelle in der EU
- Sie sind REACH-konform
- Ihre vertraulichen Informationen gelangen nur an uns - Ihren OR
- Ihre Kunden erhalten keine vertraulichen Daten
- Sie haben direkten Einfluss auf den Registrierungsprozess Ihrer Stoffe
- Ihre EU-Kunden müssen Ihre Stoffe nicht selbst registrieren
- Professioneller Service rund um das Thema REACH