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Ermittlung von Wassergefährdungsklassen - WGK

Wir bestimmen die Wassergefährdungsklasse (WGK) für Stoffe und Gemische gem. AwSV

Wir ermitteln Ihnen für Stoffe und Gemische die Wassergefährdungsklassen gemäß Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei durchlaufen wir folgenden Prozess:

  • Ermittlung vorhandener Daten zu Säugertoxizität, aquatische Toxizität, biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulation
  • Ermittlung der bisherigen Einstufung (u.a. die „Legal-Einstufung“) für diese Endpunkte
  • Ermittlung weiterer gefährdungsbestimmender Merkmale (z.B. kanzerogene oder mutagene Wirkung)
  • Feststellung der H-Sätze gemäß CLP-VO 1272/2008
  • Zuordnung von Bewertungspunkten und Vorsorgepunkten nach Anlage 1 AwSV
  • Ableitung der Wassergefährdungsklasse (WGK)
  • Dokumentation der Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen gemäß Vorschriften des Umweltbundesamtes (gem. Anlage 2 AwSV)

Die folgenden Wassergefährdungsklassen bzw. Einstufungen gibt es:

  1. schwach wassergefährdend
  2. deutlich wassergefährdend
  3. stark wassergefährdend
  • nwg: nicht wassergefährdend
  • awg: allgemein wassergefährdend

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Ermittlung der Wassergefährdungsklassen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder für die Unterbreitung eines Angebotes.